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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Synian GmbH für Logistik-, Fulfillment- und Einkaufsagentur-Dienstleistungen (B2B)

§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Synian GmbH, Lukasstr. 10, 52070 Aachen (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

1.2 Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.

1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den folgenden Bereichen:

2.1 Einkaufsagentur / Shopping Service: Der Auftragnehmer tritt lediglich als Vermittler (Agent) zwischen dem Auftraggeber und Drittlieferanten auf. Ein Kaufvertrag über Waren kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittlieferanten zustande. Der Auftragnehmer ist nicht Verkäufer der Ware.

2.2 Logistik-Weiterleitung (Transshipment): Der Auftragnehmer nimmt Pakete im Auftrag des Auftraggebers entgegen und leitet diese an die vom Auftraggeber benannte Zieladresse weiter.

2.3 Fulfillment & Dropshipping: Der Auftragnehmer übernimmt die Lagerung, Kommissionierung und den Versand von Waren im Auftrag des Auftraggebers an dessen Endkunden.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Auftrags des Auftraggebers durch den Auftragnehmer (z. B. per E-Mail oder über das Systemportal) zustande.

3.2 Bei Einkaufsdienstleistungen ist der Auftrag erst mit Zahlungseingang des Warenwerts sowie der vereinbarten Gebühren verbindlich.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Währungsrisiken

4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Tarife und Gebühren.

4.2 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

4.3 Bei Einkaufsdienstleistungen in Fremdwährungen trägt der Auftraggeber das Währungsrisiko. Maßgeblich ist der vom Auftragnehmer am Tag der Abrechnung verwendete Wechselkurs.

§ 5 Zoll, Steuern und Einfuhrbestimmungen

5.1 Der Auftraggeber handelt bei grenzüberschreitenden Sendungen als Importeur und ist allein verantwortlich für die Einhaltung der Einfuhrbestimmungen des Ziellandes.

5.2 Sämtliche Zölle, Einfuhrumsatzsteuern und sonstige behördliche Abgaben sind vom Auftraggeber zu tragen.

5.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Waren nicht gegen Exportkontrollbestimmungen oder Sanktionen verstoßen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Bearbeitung von Waren zu verweigern, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder Sicherheitsrichtlinien verstoßen.

§ 6 Haftung und Versicherung (ADSp)

6.1 Der Auftragnehmer arbeitet auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils neuesten Fassung.

6.2 Für Logistikleistungen ist die Haftung des Auftragnehmers gemäß den ADSp begrenzt.

6.3 Im Bereich der Einkaufsagentur haftet der Auftragnehmer nicht für Sach- oder Rechtsmängel der vermittelten Ware. Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Ware sind direkt gegenüber dem Drittlieferanten geltend zu machen.

6.4 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht (B2B)

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel oder Transportschäden schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB).

7.2 Unterbleibt die Anzeige innerhalb von 5 Werktagen nach Zustellung, gilt die Leistung als genehmigt.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

Bei dauerhaften Fulfillment-Verträgen gelten die individuell vereinbarten Kündigungsfristen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Aachen, Deutschland.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).

Stand: Juni 2026

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